LOGAS Consulting

Lassen Sie Ihre Potentiale nicht im Hafen liegen


HONORARE

Der Nutzen der Beratung muss höher sein als die Kosten. Doch Beratung ist immer auch Sache des Vertrauens!











Billig ist eine reine Geldangelegenheit. Was man dafür bekommt ist ungewiss. Preiswert ist eine Leistung dann, wenn das Unternehmen mehr bekommt als es für Honorare ausgibt. Leider weiß man das bei Beratungen immer erst hinterher. Daher ist es sinnvoll, messbare Meilensteine zu vereinbaren und je nach Ergebnis die Beratung fortzusetzen, zu modifizieren oder zu beenden. Neben der erforderlichen fachlichen Qualifikation kommte es auch darauf an, dass eine gewisse persönliche gegenseitige Akzeptanz vorhanden ist. Verstand und Gefühl sollten übereinstimmen.

Für das erstes Beratungsgespräch mit einer Gesprächsdauer von bis zu einer  Stunde wird kein Honorar berechnet, danach für jede Beratungsstunde ein Betrag von 145,00 € + Ust.

Je nach Aufgabenstellung kann eine der folgenden Honorarvereinbarungen sinnvoll sein und im voraus vereinbart werden. Der Tätigkeitsnachweis erfolgt durch einen genauen Stunden- bzw. Tagesreport.

  • Vereinbarung Stundenbasis: 145,00 € + Ust
  • Vereinbarung Tagesbasis:    1.160,00 € + Ust, bei 8 Stdn pro Tag
  • Honorare Beirat/Aufsichtsrat nach individueller Vereinbarung

Reisezeiten werden mit 50 % des vorgenannten Stundensatzes berechnet, Hotel- und Reise- und Verpflegungsaufwendungen gegen Nachweis. Bei Fahrten mit dem Pkw fallen 0,55 €+ Ust pro km an .

Bei der Unterstützung der Beratungstätigkeit durch Assistenten oder studentische Hilfkräfte wird ein niedrigerer Stunden- bzw. Tagessatz berechnet, mindestens aber 50 % der vorgenannten Honorare. Die Höhe hängt ab von Art und Dauer der erforderlichen Tätigkeit.

Mit dem Interim-Management werden zeitlich befristete Führungsaufgaben beim Auftraggeber wahrgenommen. Je nach vorher vereinbarter Auftragsdauer (ab 1 Monat bis in der Regel max. 12 Monate) variiert der Tagessatz. Als Berechungsformel für die Vergütung gilt als allgemeiner Anhaltspunkt 1 % des Jahreseinkommens einer entsprechenden angestellten Führungskraft für die gleiche oder eine ähnliche Aufgabe, mindestens aber der Tagessatz für das Beratungshonorar (siehe oben). Reise- und Übernachtungskosten nach Aufwand.

Beispiel:

Jahreseinkommen eines angestellten Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens mit ca. 300 Mitarbeiter incl. aller Neben- und Sozialleistungen: ca. 240.000 €. Davon 1 % wären 2.400,00 € (+ Ust) als Tageshonorar für die Interim-Geschäftsführung dieser Firma.