UMSETZUNG KRISENBEWÄLTIGUN
Bei einer "weichen" Sanierung bzw. einer Restukturierung kommt es nicht unbedingt auf jeden Tag an. Liquidität ist dann ja noch vorhanden und das Geschäft läuft zumindest zufriedenstellend. Wenn allerdings das Geld schon knapp wird, wenn Gesellschafter aus ihrem Privatvermögen Finanzspritzen geben, wenn die Löhne und die Rechnungen verzögert oder gar nicht mehr bezahlt werden können, dann brennt schon Feuer unter dem Dachstuhl. Eile ist geboten - aber Eile mit System.
Ziel ist es, das Überleben des Unternehmens daherhaft zu sichern. Nicht immer wird dies gelingen. Besonders dann nicht, wenn zu lange gezögert worden ist, wenn man Augen und Ohren verschlossen hat für die Gefahrensignale. Dann heißt es, auch in kritischen Situationen schnell aber systematisch vorzugehen. Es sind vier Phasen, die man unterscheiden kann vom Erkennen der Krisensituation bis zur Neuausrichtung des Unternehmens.
Manchmal hilft auch der Gesetzgeber z.B. mit dem Insolvenzrecht. Ein frühzeitiger Antrag auf Insolvenzeröffnung erzeugt den erforderlichen Druck auf Kunden, Banken oder Gesellschafter. Auch verbohrte Geschäftspartner (und Betriebsräte) werden sich überlegen, ob es nicht doch besser ist, Entgegenkommen zu zeigen. Allerdings ist dann ein detaillierter realistischer Sanierungsplan erforderlich, der auch konsequent umgesetzt werden muss. Ein externer (Interim-)Manager oder ein umsetzungs-orientierter Berater kann hier sehr hilfreich sein.